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   FG Saarland, 14.10.1993 - 1 K 127/93   

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https://dejure.org/1993,10605
FG Saarland, 14.10.1993 - 1 K 127/93 (https://dejure.org/1993,10605)
FG Saarland, Entscheidung vom 14.10.1993 - 1 K 127/93 (https://dejure.org/1993,10605)
FG Saarland, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 1 K 127/93 (https://dejure.org/1993,10605)
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  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus FG Saarland, 14.10.1993 - 1 K 127/93
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 26. Januar 1970 (IV R 144/66, BStBl. II 1970, 264; s. a. BFH, Urteil vom 8. August 1990 X R 149/88, BStBl. II 1991, 70) die Fragen der Zurechnung des Leasinggegenstandes grundsätzlich erörtert (zur Umsetzung auf Verwaltungsebene vgl. BdF-Schreiben vom 19. April 1971, aaO.).

    Deckt sich die Grundmietzeit nicht mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und steht dem Leasingnehmer auch kein Optionsrecht zu, so betont der BFH (Urteil vom 26. Januar 1970, aaO., S. 272) zurecht, daß man in einem solchen Fall nicht von einer Mietverlängerung zu einer Minimalmiete oder einem Kauf gegen eine bloße Anerkennungsgebühr ausgehen könne.

  • BFH, 08.11.1991 - VI R 88/89

    Geltendmachung von durch die Benutzung eines PKWs enstandenen Aufwendungen als

    Auszug aus FG Saarland, 14.10.1993 - 1 K 127/93
    Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vom 12. Mai 1993 trägt der Beklagte ergänzend vor, daß der BFH in seinem Urteil vom 8. November 1991 (IV R 88/89, BFH/NV 1992, 300) betont habe, daß er keine Bedenken habe, wenn die Finanzgerichte auch für Kalenderjahre vor 1990 grundsätzlich von einer AfA für PKW von 12, 5 v.H. der Anschaffungskosten ausgingen.

    Die vereinbarte Grundmietzeit lag mit einem Jahr erheblich unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der PKW's, wie immer man diese bemessen mag (vgl. dazu BFH, Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BStBl. II 1992, 1000; Urteil vom 8. November 1991 VI R 88/89, BFH/NV 1992, 300).

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus FG Saarland, 14.10.1993 - 1 K 127/93
    Die vereinbarte Grundmietzeit lag mit einem Jahr erheblich unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der PKW's, wie immer man diese bemessen mag (vgl. dazu BFH, Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BStBl. II 1992, 1000; Urteil vom 8. November 1991 VI R 88/89, BFH/NV 1992, 300).
  • BFH, 08.08.1990 - X R 149/88

    - Spendenabzug bei unentgeltlicher Überlassung eines geleasten Gegenstandes -

    Auszug aus FG Saarland, 14.10.1993 - 1 K 127/93
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 26. Januar 1970 (IV R 144/66, BStBl. II 1970, 264; s. a. BFH, Urteil vom 8. August 1990 X R 149/88, BStBl. II 1991, 70) die Fragen der Zurechnung des Leasinggegenstandes grundsätzlich erörtert (zur Umsetzung auf Verwaltungsebene vgl. BdF-Schreiben vom 19. April 1971, aaO.).
  • BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89

    Mögliche entgeltliche Veräußerung des Anteils an einer gewerblich tätigen

    Auszug aus FG Saarland, 14.10.1993 - 1 K 127/93
    Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vom 12. Mai 1993 trägt der Beklagte ergänzend vor, daß der BFH in seinem Urteil vom 8. November 1991 (IV R 88/89, BFH/NV 1992, 300) betont habe, daß er keine Bedenken habe, wenn die Finanzgerichte auch für Kalenderjahre vor 1990 grundsätzlich von einer AfA für PKW von 12, 5 v.H. der Anschaffungskosten ausgingen.
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